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…..und DAS ist auch gut so. Ich bringe für so ziemlich jeden, der mit einem Motorrad unterwegs ist Verständnis auf. Auch für die Tatsache, dass man (Frau) an der ein oder anderen Stelle unserer Touren über kurvige Landstraßen, die WIR als unser Terrain auserkoren haben, ein wenig zu schnell ist.
Was ich de facto nicht nachvollziehen kann ist wenn IRGENDJEMAND innerorts mit seiner Maschine am Gashahn zieht, dass er im Bereich Fahrverbot unterwegs ist.
WAS soll das? Und vielleicht noch ergänzend: WEM will DERJENIGE hier etwas beweisen? Innerorts mit überhöhter Geschwindigkeit – hat das irgendetwas mit Fahrkönnen zu tun?
Der werte Alpi hatte einen eigenen Youtube-Kanal auf dem er sich regelmäßig (selbst) darstellte. In den Medien stand anschließend etwas von etwa 80.000 Abonnenten oder Zuschauern oder was auch immer. Also müssen irgendwelche infantilen oder grenzdebilen Gemüter seine Darbietungen auch noch als etwas Tolles empfunden haben.
Der „Stern“ hatte in seinem Bericht über diese Person ein Ereignis recherchiert , welches acht Monate vor seiner schicksalhaften Begegnung mit dem dann getöteten Fußgänger stattgefunden hat. Es geht mir jetzt nicht darum, dass es zu diesem Zeitpunkt bereits zu einem „Beinaheunfall“ mit massivem Personenschaden gekommen wäre, sondern um die Art und Weise WIE Alpi diese Szene kommentiert hatte. Sinngemäß steht im Stern:
In der Onboard-Videosequenz taucht schemenhaft ein Fußgänger auf und bleibt (wahrscheinlich vor Schreck) mitten auf der Straße stehen. Alpi weicht in letzter Sekunde aus.
„Ist der behindert?“, schimpft er. „Was für ein behinderter Hurensohn. Er bleibt stehen. Ey, wie ein Reh. Er wäre gestorben. Ich hätte ihn in seine Einzelteile zerlegt, wie mein Lego.“
Da merkt man doch sofort mit welchem empathischen Menschen man hier zu tun hat.
Also zitiere ich einmal kurz die Pressemitteilung des Landgerichtes Bremen vom 24.01.2017 anlässlich der Hauptverhandlung gegen unseren werten Herrn Alpi.
Der Tatvorwurf lautete zunächst auf Mord:
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 24 Jahre alten Angeklagten vor, am Abend des 17.06.2016 mit seinem Motorrad der Marke „Kawasaki“, ohne dass er die zum Führen dieses Motorrades erforderliche Fahrerlaubnis besessen haben soll, in zwei Fällen grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt zu haben. In einem Fall soll es dadurch zu keiner, in einem anderen Fall zu einer Beschädigung eines anderen PKW gekommen sein.
Unmittelbar nach den ersten beiden Taten soll der Angeklagte die Nordstraße stadtauswärts mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit befahren haben, als ein Fußgänger die Straße trotz einer für ihn – den Fußgänger – „rot“ zeigenden Ampel betrat. Infolge seiner überhöhten Geschwindigkeit soll dem Angeklagten ein Ausweichen oder Abbremsen nicht mehr möglich gewesen sein, so dass er den Fußgänger frontal erfasst und durch die Luft geschleudert haben soll. Der Geschädigte verstarb noch am Unfallort an seinen schweren Verletzungen.
Der Angeklagte soll einen Youtube-Kanal betrieben haben, um mit spektakulären Videos gefilmter Fahrten Einnahmen zu erzielen.
So weit die Ausführungen der Pressestelle des Landgerichts Bremen. Das lassen wir uns jetzt einmal auf der Zunge zergehen. Der tolle Hecht Alpi begeht also zunächst einmal strafrechtlich ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, im Volksmund Unfallflucht genannt. Im Verfahren wird diese aber letztendlich nicht faktisch belegt. Ohne gültige Fahrerlaubnis ist er obendrein noch unterwegs laut Anklageschrift.
Auf seiner Flucht tötet er dann einen Fußgänger, der zugegebenermaßen alkoholisiert war und bei Rot seine Fußgängerampel passiert hatte. NUR diesen Herrn hätte er de facto nicht erfasst, wenn er nicht mit diesem Tempo unterwegs gewesen wäre. Zwischen 97 und 108 km/h stellte der Gutachter vor Gericht fest. Da war er noch zu Beginn der Bremsung zwischen 48 und 53 m von seinem späteren Opfer entfernt. Bei den zulässigen 50 km/ hätte Alpi nach ca. 27 m gestanden und der angetrunkene Senior wäre locker nach Hause gewackelt.
2 Jahre und 9 Monate Haft waren diese Tathandlungen dem Landgericht Bremen in erster Instanz wert. Man wird sehen, was im sicherlich stattfindenden Revisionsprozess herauskommen wird.
Der Bremer Richter hat Vieles (aus meiner Sicht noch zu viel) für den Angeklagten sprechen lassen. ER sei kein Speed Junkie gewesen. So, so war er das nicht. Was ist denn mit seinem Youtube-Kanal in dem der sich ständig posen musste, wie ein It-Boy in der Regenbogenpresse. Wie war das noch mit dem Kommentar vor laufender Kamera … Ich hätte ihn in seine Einzelteile zerlegt wie mein Lego…ER sei auch durch den Unfall selbst derart schwer verletzt, dass er nicht mehr Motorradfahren könnte!
Was soll das denn jetzt? Das kommt mir vor, als ob ein Mörder, der seine Eltern umgebracht hat im Plädoyer um Milde beim Urteil bittet, weil er ja jetzt schließlich Vollwaise wäre.
2 Jahre und 9 Monate für ein Menschenleben. Für einen Menschen der nicht aus Verkettung unglücklicher Umstände aus dem Leben gerissen wurde, sondern einzig und allein, weil hier ein Showmacher unterwegs war, der sich eingebildet hat FAHREN zu können!
NUR ein richtiger KÖNNER würde Derartiges NIE machen und ein richtiger KÖNNER hat es nicht nötig einen derartigen Schwachsinn auch noch der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Unsere Motorräder sind NICHT GEFÄHRLICH! Ganz und gar nicht, denn eine Maschine, sei es ein Auto oder ein Motorrad, kann nicht gefährlich sein. Gefährlich ist immer nur DER, der auf einem Motorrad sitzt und in Folge seines Unvermögens, sei es fahrerisch oder wegen mangelnder Verstandesreife, aus diesem Gefährt etwas Gefährliches macht.
Alpi sitzt UND das ist gut so. Ich hoffe, dass WIR niemals einen Alpi II in unserer Mitte haben werden! Denn WIR fahren mit Verstand und mit Verständnis für andere auf unseren Straßen!