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An sich bin ich ein Befürworter des Verkehrsgerichtstages in Goslar. Hier treffen sich „die Fachleute“, Juristen, Politiker, sowie „Spezialisten“ von Automobilclubs und Versicherern, um in den jeweiligen Arbeitskreisen Empfehlungen zu erarbeiten, welche in den meisten Fällen durchaus ihre Berechtigung haben.

Die Einführung des E-Call-Systems (Notrufsystem) bei neuzugelassenen Fahrzeugen ab 2018 halte ich persönlich z. B. für ein gutes Mittel um nach „schweren Unfällen“ schnellstmöglich die Notfallversorgung an einem Unfallort zu gewährleisten.

Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag „stolpert“ man als Motorradfahrer/-in unweigerlich über den Arbeitskreis IV, welcher sich mit dem „Unfallrisiko Landstraße“ befasst.

Unter dem Punkt 4 wird dann festgehalten:

Motorradfahrende stellen einen großen Anteil der auf Landstraßen Verunglückten. Eine Verbesserung der Situation erfordert an bekannten Motorradstrecken die Möglichkeiten des einschlägigen Merkblattes (MVMot) konsequent umzusetzen. Dies bedeutet unter anderem, dass in Kurvenbereichen die Installation von Schutzplanken nur mit Unterfahrschutz erfolgen darf.

Die MVMot ist ein umfassendes Merkblatt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken und datiert aus dem Jahr „2007“.

http://www.fgsv-verlag.de/catalog/product_info.php?products_id=2366

Auf -47- Seiten wird hier durchaus Sinnvolles zum Besten gegeben. Aber kommen wir jetzt wieder zum Verkehrsgerichtstag. Für „UNS“ nicht neu: Wir stellen auf Landstraßen einen großen Anteil an Verunglückten. Dürfte jedem/jeder von uns klar sein, denn genau „DORT“ fahren wir am liebsten. Ergo ist der Großteil von uns auch dort unterwegs. In Punkt 1 des Arbeitskreises beschäftigt man sich noch mit der Problematik der Baumunfälle und auch hier mit der zwingend erforderlichen Installation von Schutzplanken. Alles gut für UNS.

ABER jetzt kommt es! Was haben unsere „Fachleute“ auf der Landstraße noch vor? Punkt 2 der Empfehlung des Arbeitskreises, die meine „Einlassventile zum flattern bringt“, sieht folgendes vor:

Zur Reduzierung schwerer Unfälle soll die Regelgeschwindigkeit für Pkw und Lkw gleichermaßen bei 80 km/h liegen. Dazu ist eine Umkehrung von Regel und Ausnahme bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich. Entsprechend ausgebaute oder ertüchtigte Straßen können danach weiter für Tempo 100 freigegeben werden. 

HALLO! Geht`s noch?

Wer von UNS hat schon von einer „Unfallstrecke“ für Motorräder gehört, bei der man damit Abhilfe schafft, dass WIR „schneller“ fahren dürfen? Nehmen wir einmal zur Entschuldigung der Arbeitskreismitglieder an, dass dieses Thema unmittelbar nach der Mittagspause diskutiert wurde und sich das Gros der Teilnehmer noch im „Suppenkoma“ befunden hat. Auf der Landstraße sind bis dato 60 km/h für die Zielgruppe der LKW-Fahrer erlaubt. Der LETZTE dieser Spezies, der mir auf halbwegs ebenem Geläuf mit den gesetzeskonformen 60 km/h begegnet ist, datiert sich aus dem letzten Jahrtausend. Die SPEZIALISTEN begegnen also dem Problem, dass die „Rennleitung“ diese Tempoüberschreitungen der LKW auf Landstraßen ohnehin nicht mehr kontrolliert in der Form, dass dieses, in der Praxis ohnehin offene „Geschwindigkeitsfenster“ jetzt einfach „legalisiert“ wird.

Weitere Begründung: Damit würden die „gefährlichen Überholmanöver“ entfallen, weil der gestresste PKW-Fahrer jetzt nicht mehr hinter dem 60 km/h fahrenden LKW schleichen muss und dann an unübersichtlichen Stellen zum Überholen ansetzt!

HALLO SPEZIALISTEN – Hört Ihr mich? Die Herrn in den ganz schweren Geräten sind ohnehin schon seit Jahren kein 60 km/h mehr auf Landstraßen gefahren! Wenn man Glück hatte, dann sind SIE einem NUR mit 80 km/h begegnet. IHR klärt gerade ein Problem nach Aktenlage, deren FAKTEN aber bereits seit Jahren im wahrsten Sinne des Wortes überholt sind! Mit „Gleichmacherei“ wird das Problem nicht behoben und aus der Welt geschafft.

Aber vielleicht verhalten WIR uns jetzt besser ganz „ruhig“! Noch ist ja von UNS nicht die Rede. Am Ende werden WIR auf Grund unserer Unfallhäufigkeit auf Landstraßen auf die 60 km/h Höchstgeschwindigkeit gesetzt, weil man ja ein Motorrad als einspuriges Fahrzeug „viel leichter“ überholen kann!

Ich vermute, dass es als Nachtisch beim Verkehrsgerichtstag in Goslar diese „merkwürdigen Kekse aus Holland“ gab! Das würde für mich einiges erklärbar machen.

Wenn im nächsten Jahr in Goslar die „Kekse aus Holland“ auf der Tagesordnung stehen und „SIE“ gesetzlich freigegeben werden haben wir Gewissheit!